Freistellungsbescheid

Wir sind wegen Förderung von steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Dresden Süd St.Nr.:203/140/02548, vom 20.06.2017 für den letzten Veranlagungszeitraum ab 2014 bis 2016  nach  § 5 Abs. 1  Nr. 9  des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach  § 3  Nr. 6  des Gewerbesteuergesetztes von der Gewerbesteuer befreit.

Sie können daher Ihre Spende bei der Steuererklärung geltend machen.
Bitte geben Sie für die Ausstellung einer Spendenbescheinigung im Verwendungszweck des Überweisungsträgers Ihre Adresse an.

Wir bestätigen, dass die uns zugewendeten Beträge im Sinne des §10b Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) nur für die besonders förderungswürdigen Zwecke der Förderung der Langzeitarbeitslosen, der Jugendarbeit und für Zuwanderer verwendet werden.